Von der Kriechspur auf die Überholspur ?!? – Wie kann deutsche Gleichstellungspolitik vom europäischen Mainstream profitieren?
Daswar Thema einer Veranstaltung am 9.2.05 in den Räumen des Berliner Frauenbundes. Zu dieser Diskussion mit Ingrid Weber, Mitglied des Bundesvorstandes des Deutschen Juristinnenbundes und Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin, hatten die Überparteiliche Fraueninitiative Berlin, der Berliner Frauenbund, die Arbeitsgruppe „Hartz“ unter Beteiligung weiterer Frauenverbände und Fraueninitiativen eingeladen.
Ingrid Weber stellte die vier neuen auf Gleichbehandlung zielenden Richtlinien der EU seit dem Jahr 2000 – die Antirassismusrichtlinie, die Rahmenrichtlinie Beschäftigung, die Genderrichtlinie und die Gleichbehandlungsrichtlinie wegen des Geschlechts außerhalb der Arbeitswelt – in ihren Anwendungsbereichen und Umsetzungsbestimmungen vor.
Schwerpunkt der Diskussionsveranstaltung war der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Schutz von Alltagsdiskriminierungen. Der Deutsche Juristinnenbund bereitet eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf vor, die – bei Zustimmung – von weiteren Frauenverbänden unterstützt werden kann. Kritik- und Zustimmungspunkte, die auch in der engagierten Diskussion zur Sprache kamen, waren dabei insbesondere:
- Nach dem Gesetzentwurf ist keine echte Verbandsklage möglich; das erschwert ein sich auf Strukturen beziehendes Vorgehen.
- Gegen den Begriff „Rasse“ im Gesetz soll in der Stellungnahme Einspruch erhoben werden.
- Die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle beim Bund (BMFSFJ) wird begrüßt; es kommt aber natürlich auch auf die Ausgestaltung der Stelle an. Bei einem „Weiterreichen“ eines Beschwerdefalles sollte unbedingt die Zustimmung der Betroffenen eingeholt werden.
Bericht von Uta Denzin