Informationsveranstaltung: Staatliche Rente und private Altersvorsorge für Frauen
Die finanzielle Altersabsicherung von Frauen in Deutschland war noch nie besonders gut. Zur Zeit bekommen West – Rentnerinnen im Durchschnitt 479 Euro Rente und Ost – Rentnerinnen 655 Euro. Doch mit anhaltend hoher Arbeitslosigkeit und mit der Zunahme von Teilzeitjobs, wird es in Zukunft für viele Frauen noch schlechter aussehen. Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge wird der Finanzbedarf von 75% der Frauen zwischen 30 und 60 Jahren in Deutschland im Ruhestand nicht gedeckt sein. Trotzdem befassen sich nur ein Viertel der befragten Frauen mit ihrer privaten Altersvorsorge. Alle anderen delegieren die Verantwortung für ihre Rente an den Staat. Aus diesem Grund stand bei unserer Veranstaltung diesmal nicht der politische Austausch, sondern die praktische Information über die staatliche Rente und die private Altersvorsorge im Vordergrund:
Ca. 30 Teilnehmerinnen lauschten den Ausführungen von Frau Sabine Ohsmann, Mitarbeiterin der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und Anne Wulf, Gründerin der Firma „das finanzkontor“ zu den Themen:
1. Wie viel staatliche Rente habe ich persönlich zu erwarten?
2. Welche private Altersvorsorge macht Sinn?
Im ersten Teil der Veranstaltung hat Frau Ohsmann klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sich die staatliche Rente nur nach dem bemisst, was auch in die Rentenversicherung eingezahlt wurde. Also wer nichts einzahlt bekommt i.d.R. auch nichts. Als Bewertungsgrundlage dient immer das Durchschnittseinkommen aller versicherten Erwerbstätigen, das sind zur Zeit ca. 2500 Euro im Monat (30.000 Euro Jahreseinkommen). Diesem Einkommen wird der Entgeltpunkt 1 zugeordnet und dieser Entgeltpunkt ist zur Zeit 26,13 Euro Wert (im Osten 22.97 Euro). Wer also im Westen 45 Jahre lang 2500Euro monatlich verdient hat, der bekommt dann 45 X 26,13 Euro = 1176 Euro monatliche Rente. Dabei ist zu beachten, dass der Geldwert, der einem Entgeltpunkt zu Grunde gelegt wird, immer steigen wird, (wenn auch nur wenig) und nie fallen.
Das Problem für die meisten Frauen ist, dass sie selten 45 Jahre erwerbstätig sind und dann auch selten für 2500 Euro brutto monatlich. Wenn eine Frau im Westen also nur 15 Jahre erwerbstätig war und in der Zeit auch nur 1250 Euro (die Hälfte des Durchschnittseinkommens) monatlich verdient hat, dann erhält sie eben nur noch 15 X 13,65 (die Hälfte von 26,13 Euro) = 204,75 Euro Monatsrente. Somit wird verständlich, warum Frauen im Durchschnitt nur so wenig eigene Rente beziehen.
Mütter bekommen 3 Rentenpunkte, also 3 X 26,13 Euro im Westen (bzw. 22,97 Euro im Osten) pro Kind extra angerechnet, wenn Ihr Kind nach 1992 geboren wurde. Wenn es früher geboren wurde, gibt es nur 1 Rentenpunkt. Um diese Ungerechtigkeit gegenüber älteren Müttern zu beseitigen, müsste der Bund 10 Mrd. Euro bereitstellen. Auch ist es nicht mehr einzusehen, dass es einen Unterschied zwischen Ost- und Westkindern gibt.
Frauen, die künftig über das Arbeitslosengeld II arbeitslosenversichert sind, werden nur 0,1 Entgeltpunkte pro Jahr Arbeitslosigkeit erhalten, also pro Jahr nur 2,6 Euro monatlich bei der Rente.
Bei der politischen Diskussion des Themas muss also immer darauf geachtet werden, welchen Personengruppen werden Entgeltpunkte gegeben und welchen werden Punkte genommen.
Im zweiten Teil der Veranstaltung berichtete Frau Wulf, dass Frauen nicht nur bei der staatlichen Rente, sondern generell schlechter finanziell versorgt sind als Männer. Zu oft stellen sich Frauen und ihre eigene finanzielle Absicherung hinter den Bedürfnissen der anderen Familienmitgliedern zurück.
Sie machte darauf aufmerksam, dass grundsätzlich bei jeder privaten Altersversicherung kurzfristige sowie mittelfristige Anschaffungen sowie Risiken gesichert und abgedeckt sein müssen. Wenn dann noch Geld für die private Altersversicherung gespart werden kann, dann stehen gute Anlagen wie z.B. Lebensversicherungen, Investmentanlagen, Immobilien und staatliche Förderungen zur Verfügung. Für Frauen mit wenig Einkommen oder alleinerziehende Mütter ist die Riester-Rente besonders zu empfehlen (Bis zu 80% der Beträge zahlt hier der Gesetzgeber.)
Zu beachten ist außerdem der Faktor Zeit. Wenn z.B. eine Frau mit 20 Jahren anfängt, 100 Euro in eine private Altersabsicherung zu investieren, dann kann sie – bei einer Rendite von 6% – 1.717 Euro monatliche Rente beziehen. Wenn eine Frau mit 50 anfängt, denselben Betrag monatlich einzuzahlen, dann bekommt sie nur noch 188 Euro (aber immerhin!).
Die Beratung über solche Anlagen ist bei allen Finanzberatungsfirmen kostenlos. Das ist vom Gesetzgeber so vorgesehen und soll eine breite Beratungsmöglichkeit sichern. Bedacht werden muss jedoch, dass die Berufsbezeichnung Finanzkauffrau/mann nicht geschützt ist. Es empfiehlt sich also, zu vergleichen und vor allem, sich dringend mit der eignen finanziellen Altersversorgung zu beschäftigen.
Pia Kaiser