Aktivitäten AG „Hartz“ später AG „Frauen-Arbeit-Politik“
5.September 2002
Aktiventreffen der ÜPFI befasst sich mit Hartz-Papier
Die Vorschläge zur Reform des Arbeitsmarktes, die unter dem Titel „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ erschienen sind (nach ihrem Vorsitzenden Peter Hartz allgemein als Hartz-Papier bekannt, auch wenn die Arbeit von 14 männlichen und einem weiblichen Kommissionsmitglied und ihren zahlreichen ungenannten Helfer/innen darin zusammengefasst ist), waren Gegenstand des letzten Aktiventreffens. Margrit Zauner hat das umfangreiche Dokument insbesondere im Hinblick auf seine Bewertung aus frauenpolitischer Sicht durchforstet. Wesentliche Kritikpunkte aus ihrer Sicht sind (hier nur eine ungeordnete Auswahl):
• Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht ist der Bericht der Hartz-Kommission intensiv zu prüfen. Grundsätzlich positiv zu bewerten ist, dass dadurch die Diskussionen über Instrumente zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit wieder ganz oben auf der politischen Agenda stehen. Die in dem Endbericht verwandten Formulierungen sind eher allgemein gehalten; die Frage, was davon in welcher Form umgesetzt wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen und Monaten. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass die fehlenden frauenpolitischen Elemente, die zuletzt in der Anhörung des Bundestages zum Job-AQTIV-Gesetz deutlich wurden im folgenden Umsetzungsprozess den ihnen angemessenen Stellenwert erhalten.
• Die Zusammensetzung der Kommission an sich: es gibt mit Isolde Kunkel-Weber, Mitglied des Bundesvorstandes von ver.di nur eine Frau als Kommissionsmitglied, das entspricht einem Anteil von 6,6 %. Aus gleichstellungspolitischer Sicht ist der Bericht enttäuschend. Das in den Vorfassungen erkennbare eher traditionell ausgerichtete Menschen- und Familienbild wurde ebenso oberflächlich „gegendert“ wie die allgemeine programmatische Vorstellung zur Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt vor den Bericht ohne erkennbare und tatsächliche Verbindung zum Textteil gesetzt wurde. Das Papier wurde mit ein „wenig Gleichstellungsrhetorik“ versehen. Da an keiner Stelle zu erkennen ist, ob und wie eine geschlechterdifferenzierte Sicht als Grundlage in die Entwicklung der Vorschläge eingegangen ist und in welcher Form der programmatisch beschworene Bezug auf die „Gender-Ziele“ der europäischen Beschäftigungspolitik erfolgt, ist hier ein klassisches Fallbeispiel für unzureichende Umsetzung von Gender-Mainstreaming in die tatsächlichen Handlungen der Entscheider/innen zu beobachten. Ein geschlechterdifferenziertes Herangehen an die Situation auf dem Arbeitsmarkt ebenso wie die Situation von Familien erfolgt nicht. Ein Leitbild, in dem diese Aspekte integriert sind, fehlt.
• Es fehlt gänzlich eine Analyse der unterschiedlichen Betroffenheit von Frauen und Männern an Arbeitslosigkeit.
• Berufsrückkehrerinnen sind nicht erwähnt.
• Die Frage der Förderung von beruflicher Erstausbildung durch ein „Ausbildungszeitwertpapier“ wird ausschließlich für „duale“ Berufsausbildung“ beschrieben. Es besteht deshalb die Befürchtung, dass überbetriebliche Ausbildung, die sehr häufig von Mädchen wahrgenommen wird, nicht in gleichem Maße gefördert wird.
• Die „familienfreundliche Quickvermittlung“ bezog sich zunächst nur auf die schnelle Vermittlung von Familienvätern, damit wurde ein überholtes Ernährermodell zur Grundlage für die Erneuerung der Vermittlungsdienstleistungen gewählt.
• Der Verfassungsauftrag zur aktiven Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern wird nicht berücksichtigt, d. h., es werden keine Maßnahmen vorgeschlagen, die der bestehenden Schlechterstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt aktiv entgegenwirken.
• Die Rolle der (zum Teil sehr aktiven) „Beauftragten für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt“ in den Arbeitsämtern ist nicht berücksichtigt.
• Mit den Vorschlägen für mehr Selbständigkeit der einzelnen Arbeitsämter wird eine zunehmende Regionalisierung von Arbeitsmarktförderung befürchtet. Die Umsetzung allgemeiner Konzepte z. B. zur Frauenförderung ist damit nicht mehr wirklich überprüfbar.
• Es gibt keine Aussagen darüber, was passiert, wenn UnternehmerInnen, die sich der Dienstleistungen der Arbeitsämter, z. B. in den geplanten „Personal-Service-Agenturen“ bedienen, Chancengleichheit von Frauen und Männern nicht berücksichtigen.
• Weiterbildungsangebote sollen weiter zunehmend modularisiert werden. Es wird befürchtet, dass sich das Fehlen langfristiger Maßnahmen vor allem auf Frauen negativ auswirkt.
• Mit der Förderung von Ich- und Familien-AG wird geringfügige Beschäftigung verstetigt.
Folgende Forderungen können gegenwärtig erhoben werden:
1. Bei Umgestaltung der Bundesanstalt für Arbeit sind für die Umsetzung der Querschnittsaufgabe „Chancengleichheit“ ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bereit zu stellen. Die „Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt“ müssen auch bei einer weiteren Dezentralisierung der Aufgaben auf allen Ebenen die im JOB-AQTIV-Gesetz festgelegten gleichstellungspolitischen Ziele umsetzen. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen der Arbeitsförderung sollen nach dem Willen der Hartz-Kommission reduziert und vereinfacht werden. Da zahlreiche Detailregelungen im Arbeitsförderungsrecht auch als Ergebnis frauenpolitischer Interventionen im Sinne des Nachteilsausgleichs zu bewerten sind, ist dieses aus frauenpolitischer Sicht kritisch zu begleiten.
2. Die vorgeschlagenen Modelle des Profiling müssen entsprechend der Erkenntnisse über geschlechterdifferenzierende Sichtweisen und Wahrnehmungen einem umfassendem „Gender-Check“ unterworfen werden.
3. Bei der „familienfreundlichen Quick-Vermittlung muss sichergestellt werden, dass Frauen aufgrund ihrer Berufsbiografie und/oder familienbedingten Unterbrechungszeiten nicht benachteiligt werden.
4. In der Betrachtung der beruflichen Erstausbildung wird nur auf das duale System fokussiert. Im Sinne sowohl von Geschlechtergerechtigkeit als auch der Unterstützung der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind die ins. von jungen Frauen genutzten Möglichkeiten der qualifizierten Ausbildungswege, z.B. in der überwiegenden Zahl der personenbezogenen Dienstleistungsberufe in schulischer Ausbildung, in die Umsetzungsdiskussionen um das „AusbildungsZeit-Wertpapier“ einzubeziehen.
5. In den grundsätzlich zu begrüßenden Beschäftigungsbilanzen der Unternehmen ist die Chancengleichheit von Frauen und Männern als wichtiger Benchmark zu integrieren. Das Ziel der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt muss auf allen Ebenen umgesetzt werden. Zur gesellschaftspolitischen Steuerung sind die „Gender-Gaps“ zu identifizieren. Dazu müssen ins. auch auf Ebene der Unternehmen entsprechend geschlechterdifferenzierte Daten erhoben und ausgewertet werden.
6. Bei der Umsetzung der PersonalServiceAgenturen (PSA) sind sowohl bei der Gestaltung der Organisationen als auch bei ihrer Tätigkeit alle Prinzipien des Gender-Mainstreaming grundsätzlich und umfassend umzusetzen. Der Zugang von Frauen, die nach einer Familienphase zurück in das Erwerbsleben gehen, ist entsprechend der umfangreichen Erkenntnisse über die Zielgruppe der Berufsrückkehrerinnen zu gestalten.
7. Wenn der Weiterbildungsmarkt neu ausgerichtet werden soll, so müssen die zahlreichen bereits vorhandenen Erkenntnisse über eine geschlechtergerechte Gestaltung von Weiterbildungsmaßnahmen und von – beratung dort im Sinne der Umsetzung von Gender-Mainstreaming berücksichtigt und umgesetzt werden.
8. Der angestrebte Markt der haushaltsnahen Dienstleistungen der „Ich-AG“ und der „Familien-AG“ „ist ein wesentlicher Frauenbeschäftigungsbereich. Eine genauere frauenpolitische Betrachtung und Bewertung der Umsetzung ist vonnöten.
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, wie wichtig eine Weiterarbeit am Hartz-Papier ist, bei der frauenpoli-tische Belange adäquat eingebracht werden. Da die Vor-schläge sehr wahrscheinlich von jeder Bundesregierung nach dem 22.9. mit mehr oder weniger Abstrichen umgesetzt werden, besteht auch weiterhin die Chance, durch den Vorschlag einer Expertin für den Beirat, der das Endpapier erstellen wird, Einfluss zu nehmen. Aber auch kritische Änderungsvorschläge, die sich nicht auf das Gesamtpapier, sondern „nur“ auf Teilbereiche beziehen, sollten unbedingt weiterhin eingebracht werden.
21. November 2002: Diskussion zum Hartz-Papier fortgesetzt
Die Diskussion um das „Hartz-Papier“ wurde mit Dr. Sibyll Klotz (MdA/Bündnis90/Die Grünen), Margrit Zauner (SPD) und Gesine Lötzsch (MdB/PDS) als Referentinnen fortgesetzt. Die anwesenden Vertreterinnen aus Berliner Projekten, der Verwaltung, den Arbeitsämtern sowie die politischen Akteurinnen vereinbarten, im nächsten Jahr eine Regionalkonferenz „Arbeitsmarkt“ durchzuführen, auf der alle beteiligten AkteurInnen diskutieren und Maßnahmen vereinbaren, wie die im Ergebnis der Hartz-Vorschläge entstandenen Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen unter Berücksichtigung von Fraueninteressen in Berlin umgesetzt werden können.
3.6.03: Podiumsdiskussion: Was bringt „Hartz“ für Frauen?
im Abgeordnetenhaus Berlin, Niederkirchnerstr. 5, 10111 Berlin, Raum 311
in Kooperation mit dem:
Deutschen Frauenrat, Berliner Frauenbund 1945 e. V., Deutschen Juristinnenbund
und dem frauenpolitischen Runden Tisch der Beschäftigungs- und Weiterbildungseinrichtungen.
Wir möchten mit VertreterInnen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Landesarbeitsamtes Berlin, eines Berliner Bezirkes, des Deutschen Frauenrats, des Senats für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und des Juristinnenbundes über „Hartz“ und die Auswirkungen auf Frauen ins Gespräch kommen und über gendergerechte Lösungen diskutieren.
Podiumsgäste werden sein:
• Susanne Ahlers, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Arbeit
• Kerstin Bauer, Stadträtin für Gesundheit und Soziales Friedrichshain/Kreuzberg
• Dr. Christine Fuchsloch, Deutscher Juristinnenbund (djb), Vorsitzende der Kommission „Recht der sozialen Sicherung“ des djb
• Karl-Peter Fuß, Präsident des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg (angefragt)
• Maria Kathmann, Deutscher Frauenrat, stellv. Vorsitzende
• Dr. Rolf Schmachtenberg, Unterabteilungsleiter Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Nach den ohnehin schon massiven Veränderungen im Bereich Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik durch die Bundesregierung wird es zu weiteren sozialen Einschnitten durch neue Gesetzesentwürfe bis zum Jahresende kommen. Ob die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die „Ich-AGs“, die Festlegung von Bedürftigkeitskriterien, die Halbierung der Anspruchsdauer beim Unterhaltsgeld oder die Umwandlung von Vollzeit- und Teilzeitstellen in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – die Auswirkungen auf Frauen unterscheiden sich von denen auf Männer aufgrund der unterschiedlichen Erwerbsbiografien. Die eingeschränkten Möglichkeiten für die Zuweisung zu und die Durchführung von ABM sowie die „70-Prozent-Verbleibsquote“ als Voraussetzung für die Genehmigung von Weiterbildungsmaßnahmen der BA verschlechtern überdies die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt.
Wir laden Sie ein, mit uns, mit den politisch Verantwortlichen, den Betroffenen und den übrigen Akteuren am Arbeitsmarkt nach Wegen zu suchen, wie die notwendigen Veränderungen im Interesse von Frauen gestaltet werden können.
27.8.03: Einladung zur Veranstaltung: „Wer nicht hat, d e r wird nichts gegeben“ …..
Eine Input-Veranstaltung zur Arbeitsmarktreform anlässlich der Fortschreibung des Gesetzes für Moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt (Hartz III und IV)
Zeit: Mittwoch, den 27.08.2003, von 18.30 – 21.00
Ort: Berliner Frauenbund 1945 e.V., Ansbacherstraße 63, 10777 Berlin
Veranstalterin: Die Arbeitsgruppe „Hartz und die Folgen für Frauen“ von:
* Überparteiliche Fraueninitiative
* Berliner Frauenbund 1945 e.V.
* II. Runder Tisch der Frauenprojekte
* Zukunft im Zentrum -Servicegesellschaft
* Landesfrauenrat
* u.a.
Referentin: Frau Lorenz – Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Landesarbeitsamt Hessen
Mit der bevorstehenden Vollendung der Arbeitsmarktreform im Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Umsetzung von Hartz III und IV) ist zu befürchten, dass die Errungenschaften der Frauenbewegung und die Erfolge jahrzehnter Emanzipationsbestrebungen gefährdet sind.
Wie die bisher umgesetzten Gesetze für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I und II) zeigen, hat eine Prüfung der Gesetzesformulierungen bezüglich ihrer Auswirkungen auf Männer und Frauen – entsprechend dem Gendermainstreaming – nicht stattgefunden. Zu befürchten ist, dass die im SGBIII (Gleichstellungsziel der Geschlechter § 1 und Frauenförderung § 8) in jahrelanger Kleinarbeit erreichten gesellschaftlichen Veränderungen, eine Rückentwicklung durch die neuen Gesetzesvorhaben erfahren werden.
Die Auswirkung die sich bereits jetzt abzeichnen sind, dass Frauen in ihrem Bestreben nach unabhängiger Existenzsicherung benachteiligt und ihre beruflichen Chancen und Möglichkeiten zunehmend eingeschränkt werden, die Zahl der von Verarmung bedrohten Frauen, vor allen im Alter steigen wird und die Segregation auf dem Arbeitsmarkt fortschreitet.
Um gegen diese Politik mobil zu machen wollen wir uns, aus aktuellem Anlass, mit den Auswirkungen von Hartz III und IV auseinandersetzen und eine Bewertung der Arbeitsmarktreform und die Folgen für die Frauen vornehmen.
Tagung der AG „Hartz“: Politik und ihre Auswirkungen auf Lebensentwürfe und Leitbilder von Frauen im europäischen Vergleich
am 18. Oktober 2004 im Berliner Abgeordnetenhaus
Der Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Deutschlands hat gravierende Folgen für die Lebensbedingungen und Perspektiven von Frauen. Die Entwicklung, die sich in Deutschland abzeichnet, eine verstärkte Abwälzung von sozialen Risiken auf das Individuum, die Gefahr für die selbständige Exstenzsicherung von vielen Frauen und eine drohende Altersarmut gibt es in anderen europäischen Ländern in anderer Ausprägung ebenso.
Die Tagung verfolgte das Ziel, die Auswirkungen dieser veränderten Politiken auf die Lebensentwürfe, die Rollenbilder, den Alltag, die Perspektiven und Leitbilder von Frauen im Bereich der Arbeit, Ehe und den Verantwortungsgemeinschaften in Deutschland und Europa sichtbar zu machen.
Referentinnen:
• Prof. Barbara Riedmüller-Seel Sen a. D., Otto-Suhr-Institut FU Berlin,
• Prof. Birgit Pfau-Effinger (Institut für Soziologie in Hamburg),
• Michaela Willert, (Otto-Suhr-Institut FU Berlin), Mechtild Jansen (Publizistin)
In der Arbeitsgruppe “Hartz” kooperieren die Überparteiliche Fraueninitiative Berlin – Stadt der Frauen, der Berliner Frauenbund, der Landesfrauenrat Berlin, die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, der Landesverband Berlin der Liberalen Frauen, die LAG Frauen- u. Geschlechterpolitik Bündnis 90/Die Grünen, der Landesverband Berlin des Demokratischen Frauenbundes sowie weitere Berliner Frauenverbände, -initiativen und Projekte.
Einladung zur Veranstaltung der AG Frauen-Arbeit-Politik (FAP)
Vom Fachkräftebedarf zum Masterplan Qualifizierung
– wie die Handlungsempfehlungen der Fachkräftestudie der Länder Berlin und Brandenburg im Berliner Masterplan Qualifizierung nachhaltig umgesetzt werden.
am Donnerstag, dem 23. September 2010, von 18.30 – 20.00 Uhr, beim Berliner Frauenbund 1945
Die AG Frauen-Arbeit-Politik freut sich sehr, Sie zu einem Informations- und Diskussions-Abend mit Margrit Zauner, Leiterin des Referats Berufliche Qualifizierung in der Senats-verwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, einzuladen. Margrit Zauner stellt an diesem Abend einige zentrale Ergebnisse der Fachkräftestudie vor, berichtet über den Stand der Erarbeitung des Masterplans Qualifizierung und steht für eine offene Diskussion bereit.
Im Februar stellten die Berliner Senatorin Bluhm und der Brandenburger Minister Baaske die erste gemeinsame Fachkräftestudie der Länder Berlin und Brandenburg vor (Fachkräftestudie, PDF). Die Prognos AG hat in Datenanalysen und Workshops die für die Region bestehenden Bedarfe ermittelt und eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen vorgelegt. Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik müssen heute eine Vielzahl von Maßnahmen beginnen, um den ansonsten im Jahr 2030 drohenden Fachkräftebedarf für 460.000 Arbeitsplätze, die nicht oder nur unzureichend besetzt werden könnten, mit einem attraktiven Arbeitskräfteangebot decken zu können. Dabei werden Maßnahmen zur besseren Ausschöpfung des vorhandenen Qualifikationspotentials von Frauen und Migrantinnen und Migranten eine besonders hohe Bedeutung zugemessen. Parallel hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Mitte 2009 auf Anregung der Gewerkschaften gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern in Berlin einen beteiligungsorientierten Prozess zur Erarbeitung des Masterplan Qualifizierung begonnen, der konkrete Projekte und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung durch die weitere Verbesserung der Aus- und Weiterbildung auf allen Ebenen erarbeitet und in einem Papier mit gemeinsamen Zielen und Maßnahmen zusammenführt.
Die AG FAP – Frauen-Arbeit-Politik, ein überparteiliches Bündnis frauenpolitischer Verbände, Organisationen, Initiativen und Personen in Berlin
Thema: Bedarfsgemeinschaften im SGB II („Hartz IV“)
Im Rahmen der AG FAP, die von Vertreterinnen der Üpfi mit gegründet worden ist, verdeutlichte eine mitarbeitende Fachanwältin für Sozialrecht im Jahr 2007 anhand aufgelisteter exemplarischer echter Fälle einige Missstände im Bereich des SGB II.
Die AG FAP hat sich des Problems der so genannten Bedarfsgemeinschaften (BG) angenommen: Um SGB II -Leistungen beziehen zu können, muss man „hilfebedürftig“ sein, also den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. § 9 SGB II regelt, dass innerhalb einer BG auch Einkommen und Vermögen von Partner/innen zu berücksichtigen sind. § 7 SGB II regelt, dass im SGB II neu eingeführte Rechtskonstrukt BG. Dazu zählt demnach jede/r Lebenspartner/in in einer Haushaltsgemeinschaft, die oder der „so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen“. Dieser Wille füreinander einzustehen, wird nach einem Jahr des gemeinsamen Wohnens von Gesetzes wegen vermutet. Dies wird ebenfalls automatisch vermutet, wenn man das Kind von Mitbewohner/innen mit versorgt. Es gilt die Beweislastumkehr. Wer SGB II Leistungen erhalten möchte, muss beweisen, dass Mitbewohner/innen keinen Wille zum füreinander Einstehen vorhanden ist.
Besonders für allein erziehende Mütter ist diese Regelung ein Problem. Ziehen sie zu einem neuen Partner, wird ihnen die Leistung aufgrund des gemeinsam betreuten Kindes gestrichen. Die Frau gilt als fiktiv nicht hilfebedürftig. Das Einkommen des Partners und auch der bei ihm lebenden Kinder wird auf „Hartz IV“ – Niveau angerechnet. Das bedeutet, die gesamte neue Familie muss mit – in der Regel – sehr niedrigen Einkommen auskommen. Die fiktiv nicht hilfebedürftige Frau erhält auch keine sonstige Förderung mehr. Dies gilt auch für ihr Kind, das zum fiktiven Stiefkind wird. Das SGB II unterstellt eine Unterhaltspflicht, die es im BGB gar nicht gibt. Dies hindert in der Praxis die Bildung neuer Familien.
Im Mai 2010 verfasste die AG FAP ein Positionspapier über den Reformbedarf der Bedarfsgemeinschaften. und versandte es an alle zuständigen Politiker/innen und Ausschüsse. Am 24.08.2011 fand eine von der AG FAP initiierte Expertinn/en-Tagung zum Thema Bedarfsgemeinschaften statt. Am 26.01.2011 lud der Sozialausschuss des Deutschen Bundestages zu einem Gespräch über die Problematik des Rechtskonstruktes Bedarfsgemeinschaften ein.