Erklärung des Vorstandes der ÜPFI zum §§ 219a
Erklärung des Vorstands der Überparteilichen Fraueninitiative Berlin – Stadt der Frauen e.V. zur Verurteilung einer Ärztin nach § 219a StGB
Als die Ärztin Dr. Kristina Hänel am 24.11.2017 nach § 219a StGB zu einer Strafe von 6000 € verurteilt wurde, sorgte dies bundesweit für Empörung. Eine bundesweite Petition für das „Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch“ haben am 11.12.2017 bereits mehr als 137.000 Menschen unterzeichnet.
Frau Dr. Hänel hat die Unterschriften am Dienstag, 12.12. um 8.30 Uhr vor dem Bundestag/ Reichstag (Westeingang) an Vertreter*innen des Bundestags übergeben. Wir möchten sie mit dieser Erklärung unterstützen:
Auch die Überparteiliche Fraueninitiative Berlin – Stadt der Frauen e.V. wendet sich entschieden gegen eine Auslegung des Paragrafen, die den elementaren Rechten von Frauen auf gesundheitliche Information widerspricht. Schwangere Frauen brauchen in einer Konfliktsituation in besonderem Maße sachgerechte, zugängliche und transparente Information und Unterstützung und dürfen gerade dann nicht auf sich allein gestellt bleiben!
Ärztinnen und Ärzte, die zugänglich und transparent diese Information und Unterstützung leisten, dürfen nicht kriminalisiert werden!
Vor diesem Hintergrund setzt sich die Überparteiliche Fraueninitiative dafür ein, den
§ 219a StGB abzuschaffen bzw. zu ändern.
Vorstand der Überparteilichen Fraueninitiative Berlin – Stadt der Frauen e.V.
Berlin, 11.12.2017
Hier noch ein Link zur Soli-Web-Seite für Dr. Kristina Hänel