Bericht vom Fachdialog zum Thema „Kommunales Wahlrecht: Migrantinnen eine Stimme geben! am 5.6.2018 im AGH von Berlin
Eingeladen waren für das Podium des Fachdialogs Vertreterinnen von Organisationen der Migrantinnen und Migranten in Berlin und die Sprecherin für Integration und Flucht, Sprecherin für Religionspolitik von Bündnis 90/Die Grünen. Teilgenommen haben weitere Vertreter*innen aus Organisationen der Migrati*innen oder aus Institutionen, die mit Migrant*innen arbeiten bzw. sich in Fragen von Migration und Flucht engagieren. Mehrere Anwesende hatten auch an dem Kongress der Überparteilichen Fraueninitiative „Was ist Leistung – Teil III – Migration: Was Macht Leistung?“ am 1.12.2017 im Abgeordnetenhaus teilgenommen. Vorbereitet hatten den Kongress und den Fachdialog am 5.6.18 eine AG der Überparteilichen Fraueninitiative, der Carola v. Braun, Dr. Christiane Droste, Bärbel Holzhäuser, Martina Krägeloh, Eva Nicolai und Christel Wietusch angehörten. Die aus beiden Veranstaltungen erwachsenen neuen Anstöße und Begründungen sollen – von Migrations-Organisationen in einem Positionspapier zusammengefasst – einen wirksamen Diskurs im „politischen Raum“ entfalten. Die Forderung allerdings, (mindestens) das Kommunale Wahlrecht zu ermöglichen, ist schon alt und oft erhoben worden. Neu aber ist es, diese Forderung im Feierjahr von „100 Jahre Frauenwahlrecht“ aus der Sicht der Frauen zu stellen, das Augenmerk auf „die tragende Rolle von Frauen richten, wenn es um Fragen der Repräsentation, der Bildung und der Schaffung neuer Lebensräume geht“ wie es in der Einladung heißt.
Zusammenfassung der Statements der Podiumsteilnehmerinnen
Carola v. Braun stellte als Moderatorin zu Beginn drei Fragen an die Teilnehmerinnen des Podiums:
- Warum ist ein kommunales Wahlrecht für Frauen – insbesondere für Migrantinnen – wichtig?
- Was ist aus Ihrer Sicht dafür dringlich zu tun?
- Wo sehen Sie aktuell die größten Widerstände gegen die Umsetzung eines kommunalen
Wahlrechts für Migrant*innen und was schlagen Sie konkret vor, um die Umsetzung
eines kommunalen Wahlrechts für Frauen zu unterstützen?
Daria Ankudinova, DaMigra e.V., Koordinatorin des Projektes „Gleichberechtigte politische Teilhabe für Migrantinnen“ stellte DaMigra, einen Dachverband von Migrantinnen-Organisationen mit 78 Mitgliedsinstitutionen vor. Sie wies auf den Rückgang des Frauenanteils in den Parlamenten auf Bundes-, Landes- und der Kommunalen Ebene hin. Die gesellschaftliche Diversität müsse sich in der Politik widerspiegeln, stattdessen sind Migrantinnen zurzeit „nicht sichtbar“. Obwohl viele Migrantinnen sich aktiv gesellschaftlich engagieren und berufliche und akademische Abschlüsse haben existiert in der öffentlichen Meinung oft nur das Bild von hilfsbedürftigen Frauen.
Sie rief in Erinnerung, dass bereits in den 70er Jahren in der Alt-BRD mehrere Versuche gescheitert waren, das Kommunale Wahlrecht für alle einzuführen. Die gerichtliche Begründung war, dass ein Wahlrecht von Drittstaaten-Angehörigen verfassungswidrig sei. Mehrere europäische und außereuropäische Staaten haben hier ein erheblich weniger konservatives Recht, z.B. Spanien und die Niederlande, oder Neuseeland, wo man schon nach 2 Jahren Aufenthalt wählen dürfe. Ein weniger restriktives Einbürgerungsrecht würde hier flankierend helfen.
Die Kritiker*innen des Wahlrechts für Migrant*innen fordern zunächst die Integration; sie fürchten darüber hinaus, dass Drittstaaten, wie etwa die Türkei oder Russland eine negative Beeinflussung ihrer in der BRD lebenden Staatsangehörigen fürchten. DaMigra hatte für die Wahl 2017 ein Positionspapier für ein Kommunales Wahlrecht entwickelt.
Nadiye Ünsal, Mitglied des Vorstands des Migrationsrates Berlin-Brandenburg e.V.
Der Migrationsrat hat im Raum Berlin 70 Mitgliedsinstitutionen. Projekte/Arbeitsschwerpunkte sind u.a.: MSO inklusiv! (Migrant_innenselbstorganisationen gegen Homo- und Transphobie, für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt); Rechts- und Arbeitsrechtsberatung. Nadiye Ünsal schließt an den Vortrag von Daria Ankudinova an; sie weist daraufhin, dass Politik nicht intersektional denkt und handelt, also Mehrfachdiskriminierungen nicht im Zusammenhang sieht. So hat die Dominanzgesellschaft generell ein Zugang zu Recht und Gremien, der den Migrant*innen verwehrt ist.
Ein Kommunales Wahlrecht ist erstrebenswert, aber es ist zu wenig, weil es nicht die Lebensprobleme von Migrant*innen trifft, die eher auf Landes- und EU-Ebene verhandelt werden. Die MSO müssen insbesondere im Widerstand gegen Rechtspopulismus gestärkt werden. Sie empfindet den Grundgesetzartikel „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ als rassistisch, weil das deutsche Volk gemeint ist.
Anna Czechowska ist Sprecherin der AG „Frauen und Familie“ im Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen. Sie engagiert sich in agitPolska e.V., ein gemeinnütziger Verein, der den deutsch-polnischen Austausch zu Kunst und Kultur, aber auch vielfältige Jugend- und Frauenprojekte fördert. Im Landesbeirat, der jeweils für eine Legislaturperiode berufen wird, ist sie eines von sieben Mitgliedern; jedes Mitglied hat eine Stellvertretung. Wie die meisten auf das Thema Migration gerichteten Projekte/Institutionen bezieht auch der Landesbeirat seine Arbeit auch auf Geflüchtete. Anna Czechowska findet das Kommunale Wahlrecht vor allem für Frauen mit Migrationsgeschichte wichtig. Migration und Mobilität sei ein globales Thema; das Wahlrecht müsste an die Migration und das Einbürgerungsrecht gekoppelt werden. Sie erinnert an die polnische Geschichte, wo Frauen für die Einführung des Wahlrechts 1918 mit Erfolg Verbündete gesucht hätten. Auch jetzt wäre es notwendig, dass Frauen Verbündete suchen. Sie weist daraufhin, dass die Mitgliedschaft in Parteien unabhängig von der Einbürgerung sei; in Parteien gehen und dann für das Wahlrecht Verbündete suchen wäre ein Weg. Den Parteien sei auch zu empfehlen, auf Migrant*innen zuzugehen. Auch auf Bezirksebene ist eine Mitwirkung ohne Einbürgerung als Bürgerdeputierte möglich. Die Broschüre der Landeszentrale für Politische Bildung “Migration und Mitbestimmung in Berlin“, an der Anna Czechowska mitgewirkt hat, gibt hier Hinweise.
Wichtig wäre eine neue, breite, öffentliche Diskussion über Migration und die Rechte für Migrant*innen.
Bettina Jarasch, MdA, Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Integration und Flucht, Sprecherin für Religionspolitik sagte, dass sie den Ansatz, die Forderung nach einem Kommunalen Wahlrecht ausdrücklich auf die Frauen zu beziehen, zunächst problematisch fand. Es ist aber vielleicht klug, es so zu machen, weil der Bezug auf Frauen neue Allianzen ermöglichen könnte und somit neue Bewegung in das Thema brächte. Man müsste für das Wahlrecht die Verfassung ändern. In der Berliner Koalitionsvereinbarung ist eine Bundesratsinitiative mit diesem Ziel verabredet. Es ist aber fraglich, ob die Verfassungsändernden Mehrheiten zustande kämen. Es gelte daher, neue Bündnisse zu schmieden. Sie betont, dass sich hier auf der Veranstaltung alle einig wären, aber man müsse die Argumente von CDU und FDP hören, und das könne man gern über die „Frauenschiene“ machen. Es wäre gut, wenn mit dem geplanten Positionspapier neue, vielleicht „überraschende“ Bündnispartnerinnen gewonnen würden.
Bettina Jarasch griff dann einige Punkte der Vorrednerinnen auf: Es ist wichtig, dass Frauen überhaupt sichtbar werden; man kann (z.B. in einer Partei) gewählt werden, ohne im Land wählen zu dürfen. Ein Einbürgerungsgesetz, das doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht, wäre wichtig, aber auch hierfür sind breitere Bündnisse erforderlich. Eine Stärkung von Migrant_innen-Selbstorganisationen ist notwendig; es wäre zu überlegen, ob bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen eine „Diversity“- Quote eingeführt werden könnte. Sie betonte die Bereitschaft, bei dem Wahlrechtsthema Unterstützung zu leisten („Spannen Sie uns ein!“).
Zusammenfassung der Diskussion
Der Schwerpunkt der sich anschließenden Diskussion lag auf den Fragen, ob das Kommunale Wahlrecht „ausreicht“ und wie Migrantinnen sich im „politischen Raum“ engagieren und Bündnispartner*innen gewinnen könnten. Die allgemeine Auffassung war, dass das Kommunalwahlrecht allein nicht ausreicht, sondern nur ein erster Schritt zu mehr Gleichberechtigung auch im Wahlrecht für Migrant*innen sein kann. Es ist aber schon aus strategischen Gründen ein wichtiger Schritt; letztlich bringen nur rechtliche Änderungen Erfolge.
Die Hürden für ein allgemeines Kommunales Wahlrecht sind hoch: auch Landesverfassungen müssen geändert werden. Um die Forderung nach einem Kommunalen Wahlrecht aus der Perspektive der Frauen anzugehen, wäre es gut, engagierte Juristinnen für die Aufarbeitung der rechtlichen Fragen zu gewinnen. Als „flankierende Maßnahmen“ wäre die Erhöhung des Frauenanteils in den Parlamenten wünschenswert. Auch hier sollte es – jenseits der „Sonntagsreden“ – rechtliche Bestimmungen z.B. im Sinne eines Paritätsgesetzes geben. Als ein möglicher Schritt auf dem Weg zu mehr kommunaler Beteiligung könnte ein Mitentscheidungsrecht bei Volksinitiativen wirksam sein.
Für ein Engagement von Migrantinnen in politischen Parteien müssten sich auch die Parteien selbst bewegen, Migrantinnen haben viel Erfahrungen und viel zu geben. Allerdings: Der geringe Frauenanteil in manchen Parteien, Sprachprobleme und auch die Mehrfachbelastung von Frauen sind nicht förderlich; Migrantinnen kommen nicht einfach zu öffentlich angebotenen Parteiveranstaltungen/Stammtischen. Und ein Parteieintritt wäre auch nur der erste Schritt; eine Teilnehmerin betonte: In Parteien dabei sein, gehört werden und Handlungsperspektiven sind drei sehr unterschiedliche Ebenen. Ein Mentoring-Programm wäre sinnvoll. Eine Teilnehmerin wies auf unterschiedliche Strategien und Fokussierungen von politisch aktiven Frauen etwa auf der Bezirksebene hin: Migrantinnen-Organisationen wären dabei eher an ihrer Community orientiert, Frauen der Mehrheitsgesellschaft engagierten sich in anderen Arbeitsgruppen mit anderem Fokus; zu überlegen ist, wie hier die Kräfte besser gebündelt werden können. An anderer Stelle wurde betont, dass es keinen „weißen-Mittelschichten-Feminismus“ zu Lasten einer übergreifenden Frauensolidarität geben dürfte. Denn: Der Ansatz, politische Hürden aus einer Frauenperspektive neu anzugehen wurde allgemein als sinnvoll und vielversprechend beurteilt. Vorgeschlagen wurde die Einbeziehung des Landesfrauenrats.
Bettina Jarasch wies daraufhin, dass es im Berliner Parlament zwei Ausschüsse gäbe, an die man sich in Fragen Beteiligung und Wahlrecht wenden könne: Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation und Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales. Zunächst aber empfiehlt sie, ein Positionspapier auf breiter Basis zu erarbeiten. Sie könne sich dann vorstellen, dass sich eine Anhörung initiieren ließe; und vielleicht gelänge es, „überraschende Bündnispartner*innen“ zu gewinnen, etwa die CDU über die Kirchen anzusprechen.
Vereinbarungen
Es wurde vereinbart, dass unter Federführung einer Migrantinnen-Organisation ein Positionspapier erarbeitet wird. Die Überparteiliche Fraueninitiative unterstützt diesen Prozess und die Weitergabe des fertigen Papiers in die Politik; sie lädt zu einem ersten Treffen zunächst die am Kongress und am Fachdialog beteiligten Vertreterinnen der Migrant*innen-Organisation ein; wenn Federführung und ein erstes Konzept feststehen werden weitere Interessierte, u.a. die Teilnehmerinnen der Fachdialogs-Veranstaltung angesprochen.
Für den ÜPFI-Vorstand
Uta Denzin von Broich-Oppert