Aktiventreffen der ÜPFI befasst sich mit „Hartz“ – Papier
Die Vorschläge zur Reform des Arbeitsmarktes, die unter dem Titel „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ erschienen sind (nach ihrem Vorsitzenden Peter Hartz allgemein als Hartz-Papier bekannt, auch wenn die Arbeit von 14 männlichen und einem weiblichen Kommissionsmitglied und ihren zahlreichen ungenannten Helfer/innen darin zusammengefasst ist), waren Gegenstand des letzten Aktiventreffens. Margrit Zauner hat das umfangreiche Dokument insbesondere im Hinblick auf seine Bewertung aus frauenpolitischer Sicht durchforstet. Wesentliche Kritikpunkte aus ihrer Sicht sind (hier nur eine ungeordnete Auswahl):
- Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht ist der Bericht der Hartz-Kommission intensiv zu prüfen. Grundsätzlich positiv zu bewerten ist, dass dadurch die Diskussionen über Instrumente zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit wieder ganz oben auf der politischen Agenda stehen. Die in dem Endbericht verwandten Formulierungen sind eher allgemein gehalten; die Frage, was davon in welcher Form umgesetzt wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen und Monaten. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass die fehlenden frauenpolitischen Elemente, die zuletzt in der Anhörung des Bundestages zum Job-AQTIV-Gesetz deutlich wurden im folgenden Umsetzungsprozess den ihnen angemessenen Stellenwert erhalten.
- Die Zusammensetzung der Kommission an sich: es gibt mit Isolde Kunkel-Weber, Mitglied des Bundesvorstandes von ver.di nur eine Frau als Kommissionsmitglied, das entspricht einem Anteil von 6,6 %. Aus gleichstellungspolitischer Sicht ist der Bericht enttäuschend. Das in den Vorfassungen erkennbare eher traditionell ausgerichtete Menschen- und Familienbild wurde ebenso oberflächlich „gegendert“ wie die allgemeine programmatische Vorstellung zur Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt vor den Bericht ohne erkennbare und tatsächliche Verbindung zum Textteil gesetzt wurde.Das Papier wurde mit ein „wenig Gleichstellungsrhetorik“ versehen. Da an keiner Stelle zu erkennen ist, ob und wie eine geschlechterdifferenzierte Sicht als Grundlage in die Entwicklung der Vorschläge eingegangen ist und in welcher Form der programmatisch beschworene Bezug auf die „Gender-Ziele“ der europäischen Beschäftigungspolitik erfolgt, ist hier ein klassisches Fallbeispiel für unzureichende Umsetzung von Gender-Mainstreaming in die tatsächlichen Handlungen der Entscheider/innen zu beobachten. Ein geschlechterdifferenziertes Herangehen an die Situation auf dem Arbeitsmarkt ebenso wie die Situation von Familien erfolgt nicht. Ein Leitbild, in dem diese Aspekte integriert sind, fehlt.
- Es fehlt gänzlich eine Analyse der unterschiedlichen Betroffenheit von Frauen und Männern an Arbeitslosigkeit.
- Berufsrückkehrerinnen sind nicht erwähnt.
- Die Frage der Förderung von beruflicher Erstausbildung durch ein „Ausbildungszeitwertpapier“ wird ausschließlich für „duale“ Berufsausbildung“ beschrieben. Es besteht deshalb die Befürchtung, dass überbetriebliche Ausbildung, die sehr häufig von Mädchen wahrgenommen wird, nicht in gleichem Maße gefördert wird.
- Die „familienfreundliche Quickvermittlung“ bezog sich zunächst nur auf die schnelle Vermittlung von Familienvätern, damit wurde ein überholtes Ernährermodell zur Grundlage für die Erneuerung der Vermittlungsdienstleistungen gewählt.
- Der Verfassungsauftrag zur aktiven Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern wird nicht berücksichtigt, d. h., es werden keine Maßnahmen vorgeschlagen, die der bestehenden Schlechterstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt aktiv entgegenwirken.
- Die Rolle der (zum Teil sehr aktiven) „Beauftragten für Chancengleicheit auf dem Arbeitsmarkt“ in den Arbeitsämtern ist nicht berücksichtigt.
- Mit den Vorschlägen für mehr Selbständigkeit der einzelnen Arbeitsämter wird eine zunehmende Regionalisierung von Arbeitsmarktföderung befürchtet. Die Umsetzung allgemeiner Konzepte z. B. zur Frauenförderung ist damit nicht mehr wirklich überprüfbar.
- Es gibt keine Aussagen darüber, was passiert, wenn UnternehmerInnen, die sich der Dienstleistungen der Arbeitsämter, z. B. in den geplanten „Personal-Service-Agenturen“ bedienen, Chancengleichheit von Frauen und Männern nicht berücksichtigen.
- Weiterbildungsangebote sollen weiter zunehmend modularisiert werden. Es wird befürchtet, dass sich das Fehlen langfristiger Maßnahmen vor allem auf Frauen negativ auswirkt.
- Mit der Förderung von Ich- und Familien-AG wird geringfügige Beschäftigung verstetigt.
Folgende Forderungen können gegenwärtig erhoben werden:
- Bei Umgestaltung der Bundesanstalt für Arbeit sind für die Umsetzung der Querschnittsaufgabe „Chancengleichheit“ ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bereit zu stellen. Die „Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt“ müssen auch bei einer weiteren Dezentralisierung der Aufgaben auf allen Ebenen die im JOB-AQTIV-Gesetz festgelegten gleichstellungspolitischen Ziele umsetzen. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen der Arbeitsförderung sollen nach dem Willen der Hartz-Kommission reduziert und vereinfacht werden. Da zahlreiche Detailregelungen im Arbeitsförderungsrecht auch als Ergebnis frauenpolitischer Interventionen im Sinne des Nachteilsausgleich zu bewerten sind, ist dieses aus frauenpolitischer Sicht kritisch zu begleiten.
- Die vorgeschlagenen Modelle des Profiling müssen entsprechend der Erkenntnisse über geschlechterdifferenzierende Sichtweisen und Wahrnehmungen einem umfassendem „Gender-Check“ unterworfen werden.
- Bei der „familienfreundlichen Quick-Vermittlung muss sichergestellt werden, dass Frauen aufgrund ihrer Berufsbiografie und/oder familienbedingten Unterbrechungszeiten nicht benachteiligt werden.
- In der Betrachtung der beruflichen Erstausbildung wird nur auf das duale System fokussiert. Im Sinne sowohl von Geschlechtergerechtigkeit als auch der Unterstützung der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind die ins. von jungen Frauen genutzten Möglichkeiten der qualifizierten Ausbildungswege, z.B. in der überwiegenden Zahl der personenbezogenen Dienstleistungsberufe in schulischer Ausbildung, in die Umsetzungsdiskussionen um das „AusbildungsZeit-Wertpapier“ einzubeziehen.
- In den grundsätzlich zu begrüßenden Beschäftigungsbilanzen der Unternehmen ist die Chancengleichheit von Frauen und Männern als wichtiger Benchmark zu integrieren. Das Ziel der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt muss auf allen Ebenen umgesetzt werden. Zur gesellschaftspolitischen Steuerung sind die „Gender-Gaps“ zu identifizieren. Dazu müssen ins. auch auf Ebene der Unternehmen entsprechend geschlechterdifferenzierte Daten erhoben und ausgewertet werden.
- Bei der Umsetzung der PersonalServiceAgenturen (PSA) sind sowohl bei der Gestaltung der Organisationen als auch bei ihrer Tätigkeit alle Prinzipien des Gender-Mainstreaming grundsätzlich und umfassend umzusetzen. Der Zugang von Frauen, die nach einer Familienphase zurück in das Erwerbsleben gehen, ist entsprechend der umfangreichen Erkenntnisse über die Zielgruppe der Berufsrückkehrerinnen zu gestalten.
- Wenn der Weiterbildungsmarkt neu ausgerichtet werden soll, so müssen die zahlreichen bereits vorhandenen Erkenntnisse über eine geschlechtergerechte Gestaltung von Weiterbildungsmaßnahmen und von – beratung dort im Sinne der Umsetzung von Gender-Mainstreaming berücksichtigt und umgesetzt werden.
- Der angestrebte Markt der haushaltsnahen Dienstleistungen der „Ich-AG“ und der „Familien-AG“ „ist ein wesentlicher Frauenbeschäftigungsbereich. Eine genauere frauenpolitische Betrachtung und Bewertung der Umsetzung ist vonnöten.
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, wie wichtig eine Weiterarbeit am Hartz-Papier ist, bei der frauenpolitische Belange adäquat eingebracht werden. Da die Vorschläge sehr wahrscheinlich von jeder Bundesregierung nach dem 22.9. mit mehr oder weniger Abstrichen umgesetzt werden, besteht auch weiterhin die Chance, durch den Vorschlag einer Expertin für den Beirat, der das Endpapier erstellen wird, Einfluss zu nehmen. Aber auch kritische Änderungsvorschläge, die sich nicht auf das Gesamtpapier, sondern „nur“ auf Teilbereiche beziehen, sollten unbedingt weiterhin eingebracht werden.