Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Stellung von Richterinnen im Kontext des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes
Als das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 17.10.2019 entschied, das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) gelte nicht für Richterinnen, reagierte die Überparteiliche Fraueninitiative Berlin – Stadt der Frauen e.V. mit einer Stellungnahme. Sichtbar wurde eine Gesetzeslücke im Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG, § 1 [1]).
Am 02.07.2020 erreichte uns ein Schreiben des Justizsenators/ der Justizverwaltung mit der Rückmeldung, dass unserem Anliegen in den letzten Monaten durch Änderungen am Landesgleichstellungsgesetz Rechnung getragen wurde. Demnach sind Richter*innen künftig in den Anwendungsbereich des LGG einbezogen, und die Neuregelungen sehen eine voll umfängliche Vertretung der Interessen der Richterschaft durch Frauen-Vertretungen vor.
Darüber freuen wir uns sehr!
Unsere Stellungnahme vom 03.01.2020 richteten wir an den Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Herrn Dr. Dirk Behrendt.
Gleichlautende Schreiben mit der Bitte um Unterstützung erhielten außerdem die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Frau Staatssekretärin Barbara König, die Fachpolitischen Sprecherinnen für Gleichstellung der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE sowie der Fraktionen CDU, FDP:
„… Die Überparteiliche Fraueninitiative Berlin – Stadt der Frauen e.V. ist besorgt über die OVG-Entscheidung vom 17.10.2019, die auf eine Gesetzeslücke im Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG, § 1 [1]) hinweist. Demnach vertritt das Gericht folgerichtig die Auffassung, dass das LGG Berlin auf Richter*innen keine Anwendung findet.
Richterinnen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung sind im Sinne dieses Gesetzes nicht dem Personenkreis zuzurechnen, der im LGG Berlin inkludiert ist.
Die Ausklammerung einer Berufsgruppe bei den Gerichten in Berlin, in der die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen augenscheinlich ist, steht jedoch im Widerspruch zu den Gleichstellungsgesetzen von Bund und anderen Bundesländern.
Vor allem ist es ein Widerspruch, von den Richterinnen die Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes bei der Urteilsfindung zu beachten, ihnen aber selbst aus dem LGG resultierende Rechtsansprüche zu verwehren.
Deshalb bittet Sie der Vorstand der Überparteilichen Fraueninitiative um Unterstützung für eine Initiative zur baldigen Gesetzesergänzung, um auch Rechtssicherheit für die Richterinnen zu schaffen.
Die in den letzten neun Jahren praktizierte Praxis der richterlichen Interessenvertretung im Sinne des LGG Berlin auf der Basis des gegenseitigen Einvernehmens kann unter den sich stets verändernden politischen Mehrheiten keine dauerhafte Lösung sein.“